Der Lordrat
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Vom Rat des Ordens Der Avalonorden des roten Drachen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein für altes Handwerk, überliefertes Brauchtum und Naturschutz und lebt das Brauchtum als druidische Ordensgemeinschaft, die sich in verschiedene Bereiche gliedert. Das traditionelle Gefüge eines überlieferten Orden bilden wir im Verein nach, wobei hier und da auch aus dem Walisischen übernommene Bezeichnungen wie "Lordrat" verwendet werden. Die übernommenen Begriffe sind meist ins Deutsche übernommen, da dies unsere Heimat ist. Dieser Rat, dem deutschen Vereinsrecht als Vorstand entsprechend, besteht aus gewählten Mitgliedern und ist verantwortlich für alle weltlichen Belange der Gemeinschaft, die Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation der Arbeitskreise. Das Vereinsrecht wurde gewählt, da die Gründung einer Firma dem Gedanken der Gleichwertigkeit jeden Lebens widerspricht, und diese sich als eingetragener Verein mit dem Ziel der gemeinnützigen und nicht gewinnorientierten Handeln der Gemeinschaft am Besten vereinbaren lässt. So leitet ein Lordrat aus bis zu neun gewählten Mitgliedern den Orden. Die Ausbildung, die interne Mitgliederbetreuung, die Jugendbetreuung und die Frauenberauftrage des Ordens sind mit Sonderfunktionen und besonderen Bezeichnungen ebenfalls Teil dieses Rates und wurden durch eine Berufung mit ihrer Aufgabe betraut. Somit besteht der Rat aus bis zu 13 Personen - wobei eine Besetzung nach Eignung der Sonderfunktionen erfolgt, und nicht eine dauernde Besetzung sein muss.
Abstimmungen im Rat sind Aufgabe der Lordräte - die Sonderfunktionen haben satzungsbedingte Rechte an der Vereinsleitung. Als Kontrollinstanz ist satzungsgemäß ein Hain berufen worden (Nemeton Lost Oak), der zum Beispiel bei Mitgliedsanträgen bei einer Ablehnung durch den Vorstand als Schiedsstelle angerufen werden kann. Viel Vergnügen bei der Vorstellung der einzelnen Lordräte Sir Thomas Marc
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